Leistungsträger | Leistungsträger |
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| Leistungen |
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| Konzeptionelle Behandlungsdauer |
| Nach den gültigen Empfehlungen des VdR für die Rentenversicherungen und der BAR für die Krankenkassen ist in der Regel von einer Aufenthaltsdauer von mindestens 28 Tagen, bzw. vor allem bei Erarbeitung von Konzepten zur Verhaltensmodifikation (Krankheitsbewältigung, angemessenes Gesundheitsverhalten) von 42 Tagen auszugehen. |